Wer will Bürgermeister von Harbke werden?
Die Harbker werden im März zur Bürgermeisterwahl gerufen. Aktuell läuft die Phase der Kandidatenkür. Amtsinhaber Werner Müller hielt sich zuletzt noch bedeckt, hat nun aber entschieden, ob er sich noch einmal zur Wahl stellen wird.
Drei Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist sei – zumindest auf persönlichem Wege – im Rathaus noch kein Abruf der Bewerbungsunterlagen erfolgt, so Gemeindewahlleiter Frank Frenkel; geschweige denn, dass bereits eine Bewerbung vorliegt.
Das sei zwar nicht ungewöhnlich, da noch Zeit genug sei. Vorsorglich weist Frenkel aber nochmals auf Terminkette und Erfordernisse für die Bürgermeisterwahl hin: „Die Wahl selbst findet am 12. März statt, eine eventuell notwendige Stichwahl am 26. März. Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig bis 14. Februar vorliegen. Dabei ist vor allem der Punkt der Unterstützungserklärungen zu beachten, weshalb potenzielle Amtsbewerber nicht bis zur letzten Sekunde mit der Einreichung warten sollten.“
Frenkels kleine, dabei mitschwingende Sorge um einen Wahltermin ohne Kandidaten indes scheint sich zu verflüchtigen. Denn zumindest Werner Müller wird wohl demnächst seine neuerliche Bewerbung beim Wahlleiter abgeben. Das jedenfalls kündigte der Amtsinhaber jetzt gegenüber Volksstimme an: „Ja, ich habe mich dazu durchgerungen, noch einmal zu kandidieren“, so der 70-Jährige. Zum Jahreswechsel habe er diesen Entschluss auch schon inoffiziell im Ort verkündet. „Ich denke, ich werde da jetzt auch keinen Rückzieher mehr machen. Ich musste schon ein Weilchen überlegen, auch in Anbetracht meines Alters. Aber ich bin noch motiviert und fühle mich gut. Und für den Fall, dass ich wiedergewählt werde, muss ich ja nicht unbedingt die vollen sieben Jahre durchziehen.“
Bewerber benötigen Unterschriften
Müller peilt somit seine dritte Amtszeit an. 2009 hatte er das Ruder von Gunther Tell übernommen. Die neue Wahlperiode beginnt am 1. Juli. Die nächsten drei Wochen werden zeigen, ob er mit oder ohne Gegenkandidat zur Wahl steht.
Müllers Bonus im Bewerbungsverfahren: Er ist als Amtsinhaber von der Beibringung der Unterstützerunterschriften befreit. Einzelkandidaten hingegen – also Bewerber, die nicht für eine Partei oder Wählergruppe antreten – müssen diese Bedingung vorab erfüllen. „Im Fall der Gemeinde Harbke sind das mindestens zwölf Wahlberechtigte aus dem Wahlgebiet, die die Bewerbung persönlich und handschriftlich unterzeichnen müssen“, erklärt dazu Frank Frenkel. Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe benötigen eine entsprechende Unterstützungserklärung. „Im übrigen gelten natürlich die gesetzlich verankerten Voraussetzungen zur Wählbarkeit, die auch mit der offiziellen Stellenausschreibung veröffentlicht wurden und dort nachzulesen sind“, so der Wahlleiter.
Gewählt wird das Ehrenamt direkt und nach absoluter Mehrheit. Das heißt, bei weniger als drei Kandidaten ist eine Stichwahl bereits ausgeschlossen. Sollte nur ein Bewerber zugelassen sein, gilt er schon mit einer gültigen Stimme als gewählt.
Text: Ronny Schoof - Volksstimme
Bild zur Meldung: Wer will Bürgermeister von Harbke werden?